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Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?

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(gefunden bei Fredy Künzler)
Hoppla. Auf der offizellen Seite der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke):
In der FAQ Sektion:

Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?

Ja. Verantwortlich für die Regelung von Urheberrechten ist immer der Anbieter und nicht derjenige der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geniesst. So ist der Produzent – und nicht der Käufer einer CD, der Veranstalter eines Konzerts – und nicht der Käufer der Eintrittskarte, das Sendeunternehmen bei Radio- und Fernsehsendungen – und nicht der Zuhörer verantwortlich für den Erwerb der erforderlichen Lizenzen vom Urheber. Auch beim Download aus dem Internet ist es nicht anders: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet anbietet, muss über die erforderlichen Urheberrechte verfügen. Wer aus dem Internet Musik herunterlädt jedoch nicht…

Hmm….

4 Kommentare

  • Vorsicht, denn die meisten Clients geben Teile der Datei, die man geräde herunterlädt, bereits wieder zum Upload frei. Zieht man sich denn urheberrechlich geschützte Werke runter, so werden diese gleichzeitig auch zum Upload freigegeben. Und damit dürfte dann doch wieder der folgende Antwortteil der Suisa an Wichtigkeit gewinnen:
    Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet anbietet, muss über die erforderlichen Urheberrechte verfügen.

  • Liebe Namics Mitarbeiter,
    eine etwas andere Sicht:
    Künstler wie Courtney Love, Tom Waits, Sinead O’Conor und Kate Bush finden, die Musik-Industrie schadet ihnen noch viel mehr als File-Sharing. Sinead und Kate vertreiben mittlerweile ihre Musik selbst.
    viele Grüsse
    Gisela

Von Jürg Stuker
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