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Gute Nachbarschaft im Internet

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Die «web neighborhood» ist sowohl aus Sicht des Rechts (Haftung) wie auch wegen Suchmaschinenmarketing (Beurteilung von Spamsites) und Vertrauen (User Erlebnis) wichtig. Um was geht es? Abgehende Links Ihrer Website.
Im Rahmen der Risikoprüfung eines weltweiten Webangebotes kontrollierten wir zahlreiche Faktoren wie Gültigkeit und Stärke von SSL-Zertifikaten für HTTPS-Verbindungen, Eigentümer der Domänennamen und deren Laufzeit, Formulare die Daten mit HTTP Get übermitteln, Qualität des Firewallschutzes des Webservers und viele andere Aspekte. Ein Aspekt ist auch die Web-Nachbarschaft.
Der Testfall ist einfach. Wir sammeln alle abgehenden Links des Webangebotes und besuchen die Zielseite automatisiert. Diese untersuchen wir dann auf Aspekte die nicht erwünscht sind beispielsweise Stichwortlisten wir Sex, Viagra, Casino etc. Und so kam es, dass wir bei einem weltweiten, rechtlich sehr exponierten Konzern, einen direkten Link ab seiner grössten Site auf ein Online-Casino fanden. Wie konnte so etwas passieren? Der Grund war rasch gefunden nämlich eine abgelaufene Sponsoring-Aktion. Die Zielseite wurde nach erfolgtem Anlass durch die gesponserte Organisation abgebaut und der Domänennamen nachträglich von einem Betreiber von Online-Casions gekauft und missbraucht.
Und weshalb schreibe ich das plötzlich? Als ich bein Tagesanzeiger die ePaper-Ausgabe konsultierte, fand ich hinter der Tages-Anzeiger Graphik ein Link auf die Site www.tages.ch (als ob der Programmierer vor dem …anzeiger eingeschlafen ist ;-).
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Und wohin zeigt der Link? Auf die Site der «Tabak Geniesser Schweiz», die sich gehen das absolute Rauchverbot, welches im Arbeitsgesetz verankert werden soll wehren… Zufall oder Absicht? Ich meine Schlauheit von Christian Thommen, der den den kaputten Link wahrscheinlich gefunden hatte und die Domäne 21.11.2006 (nach der ePaper-Site) reserviert und aufgeschaltet hat. Fast ein bisschen ähnlich wie im oben beschriebenen Fall. Also immer schön prüfen (der Link war ja mal ein 404 das ist einfach).

2 Kommentare

  • Danke für das Lob bezüglich Schlauheit!
    Der wahre Sachverhalt ist aber folgender:
    Eine Vernehmlassung gegen die Änderung des Arbeitdgesetzes sollte auf jeden Fall eingereicht werden, und diese Vernehmlassung (inklusive Zusatzinformationen) sollte auch online verfügbar sein.
    Ebenfalls gefordert war ein prägnanter Name, und das Ende –s.ch (für Schweiz) war gesetzt. In Frage kamen zweisilbige Wörter, welche aussprechbar sind, als Abkürzung einen Sinn ergeben und als Domain noch frei sind. TaGeSch (Tabak Geniesser Schweit) erfüllte alle Anforderungen und wurde deshalb gewählt.
    Dass der Tagesanzeiger seine Webpage nicht vernünftig programmieren kann, stellten wird erst fest, als unsere Seite am 1. Dezember 2006 aufgeschaltet wurde und in den Log-Files Zugriffe vom Tagi her auftauchten.
    Die Vernehmlassung und die Pressemitteilung wurden verschickt, nachdem http://www.tages.ch bei Google auffindbar war.

Von Jürg Stuker
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