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Verletzung Markenrecht mit Google AdWords

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Heute mal eine Frage an die Runde.
Der Anbieter von Krafttraining Exersuisse und die Kieser Training sind direkte Konkurrenten (früher im Rahmen eines Franchice-Vertrags sogar Partner).
Heute wirbt Kieser Training an verschiedenen Orten auf Google mit der exakten Schreibweise des geschützten Markennamens von Exersuisse, beispielsweise bei der Volltextsuche.
Trefferliste einer Google-Suche nach Exersuisse Bern
Logisch, dass dies verboten ist. Aber auf Anfrage bei Google kam die Antwort, dass sich Exersuisse direkt mit Kieser Training einigen muss. Oder in anderen Worten ist Google der Verstoss nicht nur egal, sie machen weiterhin ein Geschäft mit den Klicks auf die illegale Anzeige.
Und jetzt? Was sind Eure Erfahrungen Tipps.
PS: Und natürlich empfehle ich alle Lesern ein gratis Probetraining auf der neuen (von Namics gemachten) Website von Exersuisse.

17 Kommentare

  • Nachtrag: Früher konnte man bei Google auf Antrag die Adwords-Anzeigen von Dritten für eigene Markennamen sperren lassen. Unterdessen geht das offenbar nicht mehr. Ich nehme an, aufgrund des o.g. jüngsten Gerichtsentscheids.

  • Ich hab von Google auch schon eine Ablehnung einer AdWord Kampagne erhalten (weil ich mit «Dropbox» für meinen Dropbox-Referral Link geworben hab – offenbar darf das nur Dropbox selbst). So sah das damals aus:

    Hello AdWords Advertiser,
    We wanted to alert you that one or more of your ads or keywords have
    been disapproved. Unfortunately, we won’t be able to show your ads on
    Google, our search partners, or on Display Network placements until you
    edit your ads or keywords to make them compliant with our policies.
    If this is an error, we want to get your ads back up and running as
    quickly as possible, and your Google team is here to help. Below you’ll
    find the reason why your ads or keywords have been disapproved. At the
    end of this email, you’ll find a Problem Report that includes details
    about which ads or keywords have been disapproved and what you can do
    to fix them (if possible).
    ====================
    Disapproval Reason
    ====================
    [Trademarks] Trademark in Ad Content: Due to trademark complaints, we
    don’t allow advertisers to use certain trademarked terms or elements in
    their Google AdWords campaigns.
    For more information about this policy and instructions to fix this
    problem, please see:
    http://adwords.google.com/support/aw/bin/static.py?hl=en&topic=1346940&guide=1308252&page=guide.cs&answer=6118&utm_source=google&utm_medium=cm&utm_campaign=trademarks
    ——————–

  • Illegal ist das keineswegs, wie das schon zitierte EuGH-Urteil zeigt. Das Thurgauer Obergericht ist dem vor ca. 1 Jahr übrigens gefolgt: http://www.yourposition.ch/google-adwords/adwords-und-markennamen-erstes-schweizer-gerichtsurteil/
    Grundsätzlich gilt: Markennamen Dritter dürfen seit September 2010 als Keywords gebucht werden. Werden diese Markennamen aber im Text verwendet, kann das betroffene Unternehmen unter Nachweis der Rechte an diesem Namen bei Google erwirken, dass er nicht mehr im Anzeigentext verwendet werden darf (beim obigen Dropbox-Beispiel dürfte es also um den Text gegangen sein, nicht ums Keyword).
    Ich finde es etwas merkwürdig, dass Google in Deinem Beispiel, Jürg, behauptet haben soll, das müssten Kieser und Exersuisse selber regeln. Normalerweise verweist Google da korrekt aufs entsprechende Formular: https://services.google.com/inquiry/aw_tmcomplaint?hl=de
    Soweit also alles legal. Allerdings frage ich mich immer, ob derlei Trittbrettfahrten wirklich sinnvoll sind. Ich weiss, das solche Klicks rentabel eingekauft werden können. Aber ich fürchte, am Ende ist das ein Beinschuss, da – um im Beispiel zu bleiben – Kieser die User mindestens zum Teil wohl verärgert.

  • Hallo Jürg, ich wäre vorsichtig mit zu schnellen Äusserungen und vor allem mit einer Bezichtigung der Markenrechtsverletzung. Wie hier einige kompetente Meinungen (Lukas) schon mitgeteilt haben, ist die Bewerbung eines Markenkeywords seit mehr als 2 Jahren legitim. Zudem ist diese Anzeige mit dynamischer Headline aufgebaut (KeyWord: «»). Deine eigene Suchanfrage (Exersuisse Bern) sorgt demnach für diese «konkrete» Kombination, nicht statische Headline.
    Was den konkreten Fall Kieser/ Exersuisse angeht werden durch die gemeinsame Webhistorie der beiden Unternehmen (die Standorte Exeruisse waren bis 1.1.2011 Kieser Training Studios) Einträge in Google Search und Places beider Unternehmen zusammengewürfelt. Hinzukommt, dass die initiale Werbekampagne von Exersuisse in 01/2011 kommunizierte «aus Kieser wird nun Exersuisse». Die Strategie gab also vor, Kieser sei nicht mehr existent. Exersuisse hat zudem nachweisslich seit Jan. 2011 bis Mitte 2012 die gleichen AdWords anzeigen auf das Themenfeld»kieser training» geschalten, um hier die Markenänderung in der Schweiz zu kommunizieren. Dass dies den Kiesern nicht schmeckt, ist klar. Auf Kundenseite gibt es etliche langjährige Kieser Kunden, die das Kieser Training wollen aber aufgrund der Fehlinformation nach Exersuisse suchen.
    Was bei diesem Beitrag hier eher wundert ist, dass ein renommiertes Haus wie Namics scheinbar nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge bei Google AdWords ist. Hier hätte ich etwas mehr erwartet. Eine spezialisierte Agentur sollte über solch gravierende Änderungen bescheid wissen – insbesondere wenn sie bereits 2 Jahre zurück liegen. Zweitens riecht das sehr nach Stimmungsmache in eigener Sache. Ist Namics nicht indirekt über Jung von Matt/Limmat für Exersuisse tätig bzw. betreut mit den gleichen Methoden seit längerer Zeit die AdWords Kampagnen? Der Eintrag hier wirkt inkompetent und hat einen schaalen Beigeschmack von Stimmungsmache, was ich persönlich ehr peinlich finde. Wenn schon Stimmungsmache, dann informiert Euch doch bitte vorher.

  • Nachtrag zum Beitrag von eben: ich bin gerade auf das Pendant der Exersuisse Anzeige gestossen, die auf das Kieser Training Marken – KeyWord wirbt. Wenn gewünscht, schalte ich den Screenshot hier gerne auf. Damit solte gezeigt sein, dass sich beide Unternehmen in nichts nachstehen.

  • Hallo Bastian und danke für Deine Meinung.
    Ich will keine «Stimmung machen». Ich betreue Exersuisse selbst und die öffentliche Diskussion interessiert mich tatsächlich. Nach meiner Meinung sind Dialogmedien (beispielsweise dieser Blog) genau dazu da und ich gebe gerne zu, dass ich als Person nicht alles weiss. Also frage ich und lerne dazu.
    Wenn Du Dich mit Deinem Screenshot fairer vertreten findest, so schicke mir diesen und ich füge ihn der Diskussion bei. Möglicherweise dient er der Klärung. Ich hätte noch eine weitere Anzeige die Deiner These widerspricht, dass Kieser nicht auf den Begriff Exersuisse bucht (könnte aber mit der Historie zu tun haben).
    Weiterhin bin ich aber der Meinung, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Dies wurde auch von antwortende Juristen bestätigt. Und zwar wegen der Nutzung des Markennamens im Titel der Anzeige. Wie das technisch zu Stande kommt ist egal – verantwortlich ist der Absender also Kieser Training.
    Was ich aber nicht so passend finde ist, dass Du nicht sagts wie Deine Interessenslage und/oder Abhängigkeit in dieser Sache ist. Genau so wie ich keine Briefe ohne Absender verschicke meine ich auch, dass Teilnehmer in der Diskussion Identität zeigen sollten. Dies ist auch der erste Punkt in unseren eigenen Social Media Guidelines: https://stuker.com/2010/09/social-media-keine-guidelines.html
    Das Angebot steht!

  • Hallo Jürg,
    Deine Beiträge zeigen keinen Frage – Charakter. Du behauptest in deiner Headline der Konkurrent würde sich illegaler Methoden bedienen. Zitat: «Oder in anderen Worten ist Google der Verstoss nicht nur egal, sie machen weiterhin ein Geschäft mit den Klicks auf die illegale Anzeige.»Lukas und ich haben dich darauf hingewiesen, dass diese Anzeige gemäss mehrer Urteile aus 2010 und einer darauf folgenden Änderung in den AdWords Richtlinien absolut zulässig ist und «keinesfalls illegal». Zitat: «Illegal ist das keineswegs, wie das schon zitierte EuGH-Urteil zeigt. Das Thurgauer Obergericht ist dem vor ca. 1 Jahr übrigens gefolgt: http://www.yourposition.ch/google-adwords/adwords-und-markennamen-erstes-schweizer-gerichtsurteil/. Diese Hinweise ignorierst du und verbreitest die «Anklage» sogar über einen Tweet bei Twitter.
    Weiterhin solltest Du bitte meine Aussagen nicht verdrehen: Ich stimme dir zu, dass Kieser Training laut deinem Screenshot auf die Marken Keywords «Exersuisse» Anzeigen schaltet. Nach Gerichtsurteil, siehe oben, und Aussage eines dritten Spezialisten ist dies aber zulässig und legal. Zudem schaltet Exersuisse resp. deren AdWords Agentur seit 2011 ihre Anzeigen auf das KeyWord «Kieser Training». Den Screenshot lasse ich dir gerne zukommen, wenn du eine Email bekannt gibst.
    Ich bin seit langem Kieser Training Kunde und habe mich über diesen Blog empört. Bezüglich AdWords habe ich 8 Jahre internationale Erfahrung mit diesem Tool. Einem Konkurrenten illegale Methoden nachzusagen und absichtlich zu vertreiben, finde ich persönlich unseriös und rufschädigend. Deine Headline zum diesem Beitrag wird weitgehend über die Google Suche verbreitet. Das ist dir bewusst. Für mich nimmt durch diese Methoden hier eher Namics respektive Exersuisse den Schaden bei der Kundschaft. Sorry, aber ich möchte in keiner Institution Mitglied sein, die öffentlich die Konkurrenz ins schlechte Licht rücken muss und danach in eigener Sache für sein Projekt und ein Probetraining wirbt. Google tut gut daran, sich aus solch einem Theater rauszuhalten. Persönlich denke ich, sollten die Unternehmen in der Lage sein, einen Konflikt am Tisch zu klären und nicht in Blogs schmutzige Wäsche waschen.
    Kieser Training bloggt ebenfalls. Allerdings werden dort keine Konkurrenten angeschwärzt, sondern Wissen zum gesunden Krafttraining angeboten http://www.kieser-training.ch/blog.
    Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass Google in einem Fall der Verwendung eines fremden Markennamen in der Textanzeige, eine Freigabe des Markeninhabers auf AdWords Account Ebene verlangt. Ohne diese erhalten die Texte meist erst gar keine Freigabe. Ich hatte diesen Fall in Deutschland bei einem grossen Kaffeeproduzenten, der während einer Kampagne eine Markenkooperation eingegangen war.

  • Hallo Bastian und meine Mail-Adresse ist juerg.stuker@namics.com. Zur Zeit vermischen sich zwei Sachen.
    i) Verwendung eines fremden Markennamens um AdWord-Anzeigen auszulösen (Targeting) > Das ist legal.
    ii) Verwendung eines fremden Markennamens im Titel eines Anzeige / einer Werbung > Das ist nicht legal. Im Titel der Anzeige steht «Exersuisse Bern» und der Link führt auf http://www.kieser-training.ch/Bern das ist eine Irreführung des Kunden und somit nicht legal.
    Das Beispiel oben tut beides.
    Und ausserdem das Thurgauer Gericht hat kein Urteil gefällt, aber nur ein Massnahmegesuch abgewiesen. Und mehr Interpretation traue ich mir als Nicht-Jurist nicht zu (deshalb schreiben ich auch Blog-Posts mit Fragen um mehr zu erfahren — in den Fall haben auch zwei Juristen direkt geantwortet).
    Gerne löse ich das Problem an einem Tisch. Bitte sag mir, bei wem ich mich melden soll. Interessanterweise ist dieser Blog-Post der erste Anlass bei dem eine echte inhaltliche Diskussion zu dem Thema stattfindet. Danke Dafür! Ansonsten beschiessen sich nur Juristen die wenig Ahnung von Online haben.
    Ich treffe mich gerne jederzeit persönlich und lasse auch einige Bier springen. Die Einladung steht.

  • Hallo Jürg, die versprochenen Screenshots habe ich dir auf deine Email gesendet.
    Für mich passen deine Aussage «mehr Interpretation traue ich mir als Nicht-Jurist nicht zu» und deine Blog-Headline plus dein Tweet «Urheberrechtsverletzung mit Google AdWords (durch Kieser Training)» nicht zusammen. Du fällst hier ein Urteil und verbreitest es, anstelle den Konflikt den beiden Markeninhaber zu überlassen. Ich glaube nicht, dass dein Vorgehen eine konstruktive Schlichtung fördert.
    Zum Fachlichen denke ich:
    i) ist zulässig, klar. Stellt sich die Sinnfrage. Kieser und Exersuisse lösen beide Anzeigen auf den Markennamen des Konkurrenten aus. Fördert nicht gerade die Freundschaft.
    ii) dein screen oben ist mit dynamischer Headline gebaut also z.B.
    Head {KeyWord:Anzeigengruppe}
    Body1 Kieser Training ist seit 45 Jahren
    Body2 der Spezialist für Rückentraining
    URL: Kieser-Training.ch
    Streng genommen wird der fremde Markenname nicht im Anzeigentext verwendet. Erst die Suchanfrage setzt den Text zusammen. Hier gibt es meiner Info nach keine einheitliche Rechtssprechung.
    Wenn ich solche Problemchen hatte, konnte ich das meist mit einem Anruf beim Konkurrenten lösen. Dasselbe würde ich auch diesen beiden Kandidaten hier empfehlen. Es geht einfach schneller und kostet ein paar Rappen.
    Nun sei mir nicht bös, aber ich denke wirklich, diese Dinge sollten die beiden Unternehmen direkt unter sich bereinigen.

  • Hallo Bastian und danke. Soll ich einen (oder alle) Deiner Screenshots hier publizieren? Wenn ja würde ich einen eigenen Post machen, der zudem einen Map-Eintrag zeigt bei welchem Kieser Training ein AdWord-Targeting auf den Begriff «Exersuisse» schaltet und dort wieder mit Exersuisse im Titel macht.
    Bezüglich Deinem Standpunkt oben habe ich das meiste gesagt. Der Titel «Verletzung Markenrecht» stimmt, solange in der Publikation Titel mit einem Markennamen geschaltet wird, auf den der Absender keine Recht hat. Und das war der Fall. Wie der Titel technisch enstanden ist, ist dem Richter egal (die Druckerei ist auch nicht schuld bei einem falschen Preis).
    Das schöne an diesem Post ist, dass plötzlich einen Diskussionsebene entstanden ist. Das war bis jetzt nicht so (resp. haben sie Anwälte die Hände gerieben) und aktuell habe ich keine falsche Anzeige mehr gesehen. Danke.
    Soll die Diskussion öffentlich sein oder nicht? Es hat der Lösung geholfen und ich bin überzeugt, dass dies in dem Fall der richtige Weg war, denn der ganze Rest war auch öffentlich.
    Und das Angebot für das Bier steht noch immer.

  • Hallo Jürg, danke für die Einladung. Im Moment bin ich leider recht busy und mit anderen Dingen beschäftigt.
    Ich kann mich zum Thema nur nochmals wiederholen: Diese Diskussion sollte konstruktiv an einem Tisch zwischen den beiden Markeninhabern (!) geführt und geklärt werden.
    Das hier ist die falsche Plattform, die falsche Ebene und vor allem sind es die falschen Parteien.

  • Google hat sich in seinen AGB für das Verhalten seiner Nutzer von jeder Haftung befreit. Sieht man Google in diesem Fall als Werbeplattform, ist die Haftungsbeschränkung auch nachvollziehbar. Ein Anbieter von Plakatflächen haftet üblicherweise auch nicht für die Inhalte der Plakate.
    Markenrechtlich ist der Fall m.E. nicht ganz eindeutig geregelt. Gemäss Rechtsprechung darf der Markenname eines Konkurrenten u.A. verwendet werden, solange in der Annonce eine klare Abgrenzung von den Produkten des Konkurrenten erfolgt. Das wurde auch schon oben in den Kommentaren gesagt. Unklar ist, wie deutlich die Abgrenzung von Kieser zu Exersuisse im Inserat ist. Ob die im Verhältnis kleine Nennung der Domain «kieser-trainig.ch» von der deutlich grösser genannten «Exersuisse» in der HL schon abgrenzend genug ist, ist m.E. sehr fraglich.
    Dasselbe gilt für das UWG. Nach Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe d UWG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/a3.html) handelt bereits derjenige widerrechtlich, der eine Verwechslungsgefahr mit einem Wettbewerber herstellt.
    Das schon oben in den Kommentaren zitierte Thurgauer Urteil schliesst eine Verwechslungsgefahr insbesondere dann aus, wenn der Markenname des Wettbewerbers nicht in der Annonce selbst erscheint. Das ist hier aber nicht der Fall.
    Es darf dem mündigen Bürger allerdings zugemutet werden, zwischen Exersuisse und Kieser Training unterscheiden zu können. Spätestens, wenn der Link in der Annonce geklickt wird, wird der User feststellen, auf der Kieser-Seite und nicht auf der Exersuisse-Seite gelandet zu sein.
    In meinen Augen ist die Abgrenzung in der Annonce jedoch unklar (und dies anscheinend gewollt), dass Exersuisse Unterlassungsansprüche gegen Kieser prüfen könnte. Da die Annonce inzwischen nicht mehr geschaltet ist, hat man auch bei Kieser möglicherweise Zweifel an der Rechtmässigkeit der Annonce gehabt.

  • Offenbar wurde eine salomonische Lösung gefunden: ich habe gerade «Kieser Training Schweiz» gegoogelt und Adwords zeigt ein Link auf Exersuisse….

Von Jürg Stuker
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