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Ziele oder Tipps zum Reisen?

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Sie machen alles richtig und plötzlich kommt der Brief… Haben sich auch schon ein Papier bekommen mit Worten drin wie „fernmündlich», „fristgerecht», „Widerrufsrecht» oder gar „Abmahnung»? Solcher Unsinn passiert auch in der Schweiz. Anwälte und das Internet.
Topin betreibt seit Jahren eine Site über Reiseziele in der Schweiz im Verbund mit Partnern wie Schweiz Tourismus, search.ch oder local.ch. Bekannt sind die Webcams von Topin, aber auch der Rest des Contents ist ansprechend für Schweiz-Fans.
Topin macht ihr Geschäft gut und stellt im Rahmen des Betriebs fest, dass der von ihnen ursprünglich gewählte Hauptbegriff „Ausflugstipps» in den Suchmaschinen rund 10 Mal seltener genutzt wird als der Term „Ausflugziele». Was macht ein Unternehmer? Er passt sich an und stellt sein Angebot entlang der Kundenbedürfnisse um. Teil davon ist die neue Domäne: www.ausflugsziele.travel als Futter für Suchanfragen.
Bis jetzt ist alle normal und vernünftig. Doch nun trägt ein Mitbewerber Ausflugsziele als Wortmarke beim IGE in Bern ein und klagt auf Löschung der Topin-Domäne. Egal ob ich im Duden (Aus|flugs|ziel, das: Ziel eines →Ausflugs) oder sonst ein Wörterbuch frage. Klar ist, dass es sich um einen umgangssprachlichen Begriff handelt… Aber Logik und Kundenbedürfnis hat möglicherweise nichts mit juristischer Denke zu tun.
Also, wenn Herr Kollege seinem Kollegen unpräjudizierlich mitteilt, dass ein Begriff welcher über 2’000’000 mal auf Google vorkommt nur einer Firma gehören soll, so verstehe ich das Recht nicht recht.
Und weiter geht es hier auf dem Blog von Topin.

20 Kommentare

  • Kleine Ergänzung:
    Unser Mitbewerber hat die Wortmarke für den Begriff «Ausflugsziele» eingetragen und hat uns abgemahnt, dass wir den Domainwechsel auf http://www.ausflugsziele.travel wieder rückgängig machen. Nun haben wir aber Klage auf Löschung der Marke «Ausflugsziele» eingereicht, weil wir der Ansicht sind, dass dieser Begriff der Allgemeinheit gehört.

  • Leider habe ich den Artikel erst jetzt gesehen und gelesen.
    Es ging nicht um die Nutzung des Begriffs im allgemeinen(!), sondern um die Nutzung als Absender (!!) (TOPLEVEL Domain) eines direkten Konkurrenten (!!!) welches massive Verwechslungsgefahren schuf.
    Ausflugsziele, Ausflugsziele.ch und Ausflugstipps sind im Schweizerischen Markenregister eingetragene und geschützte Marken der H+M MEDIA AG. Eine Monopolisierung des Begriffs „Ausflugsziele“ wie von topin.travel behauptet und gestreut wird, steht mit der Marke „Ausflugsziele“ nicht in Verbindung.
    Weitere Informationen (LINK)
    Oft wird durch Suchmaschinenoptimierer argumentiert, so auch in diesem Artikel, dass der Begriff Ausflugsziele über Suchmaschinen häufig gesucht wird. http://www.Ausflugsziele.ch wird über 90% mit anderen relevanten Suchbegriffen gefunden. Der Begriff alleine macht es nicht aus! Nur Suchmaschinenoptimierung ist eben nicht alles(!!!!) Es benötigt auch eine intelligente Markenführung uvm.
    Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
    Freundliche Grüsse
    A. Marasligil
    H+M MEDIA AG / Ausflugsziele.ch
    http://www.hm-media.ch
    http://www.Ausflugsziele.ch

  • Wir möchten hiermit bestätigen, dass der von H+M Media als Wortmarke registrierte Begriff “Ausflugsziele” nicht der Monopolisierung des Begriffes Ausflugsziele beabsichtigt war.
    Unsere Auseinandersetzung vor Gericht hat dies klar gelegt. Als wir damals diesen Blogbeitrag initialisierten, war die Ausgangslage eine andere. Wir wurden abgemahnt, weil wir einen Domainwechsel von http://www.ausflugstipps.ch zu http://www.ausflugsziele.travel aus diversen Gründen gemacht haben. Es war keine Absicht, damit ausflugsziele.ch zu nahe zu treten. Nach der Registrierung der Wortmarke “Ausflugsziele” haben wir uns in die Ecke gedrängt gefühlt und auf die Löschung der Marke geklagt.
    Wir dürfen den Begriff Ausflugsziele uneingeschränkt nutzen. Das möchte ich hier betonen.
    Schleierhaft ist mir allerdings, dass man einen generischen Begriff wie Ausflugsziele oder Ausflugstipps als Wortmarke registriert, wenn man diesen ja doch nicht für diesen Zweck nutzen darf, ausser für andere Produkte wie Badewannen oder Kerzenleuchter, aber nicht für Ausflugsziele oder Ausflugstipps.
    Nur haben wir dann später nochmals einen Domainwechsel auf ausfluege.topin.travel gemacht, weil wir seither auf unsere Dachmarke Topin fokussieren möchten. Zudem möchten wir auch wie unser Mitbewerber Ausflugsziele.ch jeglicher Verwechslungsgefahr vermeiden. Auch wir von Topin möchten in keiner Art und Weise mit Ausflugsziele.ch verwechselt werden. Teilweise sind wir in den selben Zielgruppen unterwegs und so ist eine Verwechslung von Kundenseite nicht immer auszuschliessen. Die Domain http://ausfluege.topin.travel betreiben wir genau aus diesem Grunde, sonst hätten wir ja die Domain ausflugsziele.travel belassen können.
    Hier unsere Gegendarstellung vom 4.5.2010:
    http://blog.topin.travel/2010/05/gegendarstellung-zum-blog-beitrag-von.html
    Diese Gegendarstellung wurde damals auf dem Blog von
    ausflugsziele-news.com/tag/topin-travel/ gelöscht, was in Bloggerkreisen als nicht nett befunden wird.

  • @Eugster
    Sehr geehrter Herr Eugster
    Erstens möchte ich betonen, dass wir keinen Artikel gelöscht haben. Wieso sollten wir das auch. Jedoch haben Sie in Ihrer Gegendarstellung und in diesem Artikel Sätze verwendet die Sie gar nicht verwenden dürfen.
    Zweitens ist unsere Marke «Ausflugsziele» für diverse unten aufgeführte Dienstleistungen registriert und geschützt und hat weder mit Badewannen noch mit anderen Artikeln zu tun.
    Unsere geschützten und registrierten Dienstleistungen sind ein Fakt und können von niemandem in diesem Zusammenhang genutzt und verwendet werden. Das wird wohl auch ein Grund sein, wieso unsere Marke weiterhin gemäss Nizza Klassifikation “aktiv” ist. Wenn Sie weitere Fragen haben, oder auch nur eine Auskunft wünschen, rufen Sie mich an.
    Marke: Ausflugsziele
    Status: aktive Marke
    Marken Nr.: 578482
    Hinterlegungsdatum: 15.02.2008
    Ablauf Schutzfrist: 15.02.2018
    Quelle erste Veröffentlichung: Swissreg am 28.10.2008
    Gesuch Nr.: 51983/2008
    Geschüzte Waren und Dienstleistungen gemäss Nizza Klassifikations-Nummern:
    35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Dienstleistungen einer Werbeagentur; E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Werbung via Computernetzwerk in Form von Daten, Text, Bild, Ton oder sämtlichen Kombinationen derselben für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art; E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Zurverfügungstellen von Produktinformationen via Telekommunikationsnetzwerke zu Werbe- und Verkaufszwecken; Marketing; On-line Werbung auf einem Computernetzwerk; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Werbung, einschliesslich Vermitteln von Inseraten, insbesondere über globale/universale Telekommunikationssysteme; Zurverfügungstellen von Werbeflächen für Dritte auf einer Homepage.
    Detailansicht zu Marken Nr.: 578482 (swissreg)
    Drittens bitte ich Sie, nirgends mehr irgendwelche Kommentare oder Posts in Zusammenhang mit uns und unserer Marke zu veröffentlichen.
    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    A. Marasligil
    http://www.Ausflugsziele.ch
    http://www.hm-media.ch

  • @Marasligil.
    Wir bleiben dabei. Wir brauchen den Begriff Ausflugsziele und Ausflugstipps nicht, dürften auch die Domains ausflugsziele.travel und ausflugstipps.ch uneingeschränkt nutzen, wie wir auch den Begriff Ausflugsziele in unserer Kommunikation uneingeschränkt nutzen dürften.
    Erstens:
    Nur halten wir fest, dass wir mehr Abstand zu Ihrem ausflugsziele.ch gesucht haben, weil wir nicht mit Ihnen verwechselt werden wollen. Daher fokussieren wir nur noch auf Topin. Das ist unverwechselbar und einprägsam.
    Zweitens:
    Wen ausser uns beiden interessiert das auch?
    Drittens:
    Mich interessiert es nicht mehr. Schreiben Sie, was Ihnen beliebt.
    Wünsche Ihnen alles Gute mit ausflugsziele.ch.

  • @Nachtrag.
    Habe fast Ihre Bitte übersehen:
    Drittens bitte ich Sie, nirgends mehr irgendwelche Kommentare oder Posts in Zusammenhang mit uns und unserer Marke zu veröffentlichen.
    Nein, wir machen nichts mehr. Dieser Post liegt zwei Jahre zurück und seither habe ich, ausser der Gegendarstellung, welche entweder auf Ihrem Blog nicht freigeschaltet oder gelöscht worden ist, nichts mehr gepostet.
    Keine Sorge. Sie hören nichts mehr in Blogposts, ausser es gibt neue Tatbestände.
    Es ist mir schlicht weg die Arbeitszeit nicht wert.

  • @Eugster
    Sehr geehrter Herr Eugster
    Danke für Ihre späte Einsicht, es ist nie zu spät, lernen kann man immmer. Jedoch mit dem Wort «Tatbestände» unterstellen Sie uns schon wieder etwas, was keinen Halt hat. Dass wir nicht agieren sondern immer reagieren müssen, liegt wohl an Ihrer Art der Kommunikation.
    Freundliche Grüsse
    A. Marasligil

  • Eine Abmahnung erachte ich durchaus als einen nennenswerten Tatbestand. Sie hatten uns ja damals abgemahnt, als wir den Domainwechsel hin zu ausflugsziele.travel machten. Nur darum haben wir Klage auf Löschung Ihrer Wortmarke eingereicht.

  • @Eugster
    Sehr geehrter Herr Eugster
    Sie nennen es Tatbestand, wir nennen es unser Recht in Anspruch nehmen.
    Es war und ist schon sehr komisch, dass ein direkter Konkurrent, wissentlich, dass wir damals bereits schon seit fast 10 Jahren erfolgreich mit Ausflugsziele.ch online unterwegs waren zu solchen Methoden greifen musste. Das war keine «Gentlemanstat».
    Suchmaschinenoptimierung hin oder her. Es gibt viele Webseiten, welche bei Suchmaschinen mit dem Begriff «Ausflugsziele» gefunden werden, ohne dass sie in ihrer TOPLEVEL Domain den Begriff «Ausflugsziele» einsetzen und nutzen. Das sollten Sie ja wissen. So ist Ausflugsziele.ch z.B. unter dem Begriff «Besichtigungen» und vielen weiteren Begriffen genau gleich zu finden wie mit dem Begriff «Ausflugsziele«.
    Ihren damaligen Domainwechsel mit diesen Argumenten zu rechtfertigen, ist m.E. etwas schwach und kann nur von Unwissenden nachvollzogen werden.
    Mit freundlichen Grüssen
    A. Marasligil
    Ausflugsziele.ch
    hm-media.ch

  • Da das Ganze doch etwas kompliziert zu verstehen ist, möchte ich noch folgendes zur Klärung hinzufügen:
    Jeder darf den Begriff „Ausflugsziele“ dort wo er will nutzen, so auch Topin. Einen generischen Begriff auf diese Art zu schützen, dass ihn niemand verwenden darf, wäre absurd und gegen jeden gesunden Menschenverstand.
    Unsere Wortmarke „Ausflugsziele“ ist gemäss Nizza-Kassifikation für folgende Dienstleistungen registriert und auch nur für diese Dienstleistungen geschützt.
    Marke: Ausflugsziele
    Status: aktive Marke
    Marken Nr.: 578482
    Hinterlegungsdatum: 15.02.2008
    Ablauf Schutzfrist: 15.02.2018
    Quelle erste Veröffentlichung: Swissreg am 28.10.2008
    Gesuch Nr.: 51983/2008
    Geschüzte Waren und Dienstleistungen gemäss Nizza Klassifikations-Nummern:
    35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Dienstleistungen einer Werbeagentur; E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Werbung via Computernetzwerk in Form von Daten, Text, Bild, Ton oder sämtlichen Kombinationen derselben für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art; E-Commerce Dienstleistungen, nämlich Zurverfügungstellen von Produktinformationen via Telekommunikationsnetzwerke zu Werbe- und Verkaufszwecken; Marketing; On-line Werbung auf einem Computernetzwerk; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Werbung, einschliesslich Vermitteln von Inseraten, insbesondere über globale/universale Telekommunikationssysteme; Zurverfügungstellen von Werbeflächen für Dritte auf einer Homepage.
    D.h. unsere Marke „Ausflugsziele“ darf von keiner Firma, welche die oben aufgeführten Dienstleistungen erbringt, als Absender bzw. in diesem Zusammenhang auch als Produktkennzeichnung usw. auf Kundenseite verwendet werden.
    Diese Massnahme mussten wir treffen, um Verwechslungsgefahren auszuschliessen.
    Hoffe, dass das Durcheinander jetzt etwas geklärt ist.
    Freundliche Grüsse
    A. Marasligil
    http://www.hm-media.ch
    http://www.ausflugsziele.ch

  • Sehr geehrte Herren
    Danke für Ihren interessanten Blogg.
    Wie sieht es rechtlich eigentlich mit folgender Google-Adwords-Kampagne aus? Darf man das A.-Wort in der Werbung nun benutzen oder gilt auch hier der Markenschutz:
    Ausflugsziele
    http://www.ausfluege.topin.travel
    Schöne Ausflugsziele in Ihrer Nähe:
    Alle Infos mit Karte und Wetter!
    Ich finde es schon problematisch, wenn ein umgangssprachlicher Begriff wie der Umstrittene als Wortmarke rechtlich geschützt wird, verstehe aber auch, wenn sich ein erfolgreiches Online-Portal sich vor Verwechslung (und anderem) schützen muss… mein Vorschlag an Sie beide wäre ein gemeinsames Agieren (gegenseitige Links auf Ihren Werbe-Portalen) anstatt kämpferisches Reagieren (bringt beiden nur einen Image-Verlust).
    Besten Dank
    A. B.

  • Hallo sehr geehrte Frau Becker
    Verstehe Ihren letzten Satz nicht so genau. Wir haben bisher immer reagiert und nie agiert. Wir kämpfen nicht, wir haben nur verteidigt. Deshalb liegt von unserer Seite her kein Interesse mit dieser Firma irgendwie in Verbindung gebracht zu werden. Coop und Migros verlinken sich ja auch nicht gegenseitig.
    Ethik und Moral
    Abgesehen davon verhalten sich ernsthafte und “seriöse” Unternehmen mit etwas Ethik und Moral auf dem Markt. So z.B. Medienhäuser, welche zum Teil mit generischen und sogar beschreibenden Produktkennzeichnungen unterwegs sind. Oder haben Sie schon einmal gesehen, dass ein erfolgreiches Produkt einfach von der Konkurrenz mit der Begründung, es habe eine grosse Auflage, Reichweite und Bekanntheitsgrad, inklusive Produktnamen kopiert wird. Z.B. SonntagsZeitung (ist beschreibend und generisch). Es gibt viele Zeitungen am Sonntag, doch keine hat die gleiche Produktkennzeichnung und Marke.
    Weitere Infos finden Sie auf hm-media.ch
    Nun zu Ihrer konkreten Frage. Ja, solange «Ausflugsziele» nicht als Absender angegeben wird, darf die ganze Welt diesen Begriff nutzen. Ist es wirklich so kompliziert zu verstehen?
    Freundliche Grüsse
    A. Marasligil

  • Sehr geehrte Frau Becker
    Gebe Ihnen absolut recht, dass man zusammen arbeiten sollte. Wir haben eine Kooperation mit ausflugsziele.ch angestrebt, nachdem wir mit ausflugstipps.ch gestartet waren. Leider ist Herr Marasligil nicht so kooperationsfreudig wie wir. Ist aber sein gutes Recht.
    Auch wir fanden es problematisch, wenn eine Wortmarke wie Ausflugsziele registriert wird.
    Hier die Facts:
    1.
    Unser Domainwechsel von ausflugstipps.ch auf ausflugsziele.travel (wir haben auch Kunden aus Deutschland und Österreich und suchten eine neutrale Top-Level-Domain und den besseren Suchbegriff wie Ausflugsziele, dessen Suchvolumen 10x höher ist als Ausflugstipps).
    2.
    Abmahnung von H+M Media für den Gebrauch der Domain ausflugsziele.travel.
    3.
    Registrierung der Wortmarke Ausflugsziele durch H+M Media.
    4.
    Unsere Google-Adwords mit dem Begriff «Ausflugsziele» wurden von Google gesperrt, offensichtlich wegen der Registrierung der Marke bei Google.
    5.
    Wir haben Klage auf Löschung der Wortmarke Ausflugsziele eingereicht.
    6.
    Vorverhandlung beim Handelsgericht Zürich mit einer aussergerichtlichen Einigung. Wobei hier anzumerken ist, dass wir die Domain ausflugsziele.travel uneingeschränkt nutzen dürften, tun wir aber nicht mehr.
    7.
    Nochmals Domainwechsel (nicht aufgrund der aussergerichtlichen Vereinbarung) auf Subdomain ausfluege.topin.travel.
    Grund: Stärkerer Bezug zu Topin und mehr Abstand zu Ausflugsziele.ch schaffen , denn wir möchten unter keinen Umständen mit Ausflugsziele verwechselt werden. Wir haben gesehen, dass dies für uns nicht förderlich sondern sogar hinderlich war. Wir setzen seither auf unsere unverwechselbare Marke Topin.
    Topin unterhält ein hervorragendes Partnernetzwerk wie Google (Maps und Earth), Microsoft (Bing Maps), Sony (Playstation), myswitzerland.com, local.ch, homegate.ch, e-domizil, gastro-tipp, wetter.com, meteonews, groups.ch, feratel.com, Schweizer Familie, hotelguide.com, travel.ch etc etc. Wir verstehen es, erfolgreiche Netzwerke mit vielen Partnern zu betreiben.
    Dank diesem Netzwerk erreichten wir 2010 fast 100 Mio. Seitenzugriffe und 30.5 Mio. Visits und gehören damit zu den grossen Freizeitportalen im deutschsprachigen Europa.
    Wir glauben an die Kraft der Netzwerke. So hatten wir es ja zu Beginn auch versucht, mit Herrn Marasligil (noch vor H+M Media) eine Kooperation aufzubauen, was gescheitert ist. Wir sind der Ansicht, dass Co-opetition erfolgreicher ist als Konfrontation.

  • @Eugster
    Sehr geehrter Herr Eugster
    Ich verstehe wirklich nicht, dass Sie laufend von Konfrontation sprechen. Wir sind in keiner Weise auf Konfrontationskurs und waren das auch nie. Sie dürfen die Domain Ausflugsziele.travel tatsächlich nuten, da diese vor der Registrierung unserer Marke «Ausflugsziele» eingesetzt wurde (rechtlich gesehen) obwohl der Domainwechsel Ihrerseits keine Gentlemanstat sondern eher ein Konfrontationskurs und ein Angriff auf uns war.
    Uns ging es immer darum, Verwechslungsgefahren zu verhindern. Was Sie ja auch zum Schluss eingesehen haben. Ich verstehe nicht, wieso Sie weiterhin auf eine Zusammenarbeit drängen. Ich habe Ihren Kooperationsvorschlag vor Jahren aus diversen Gründen abgelehnt und rückblickend auf die ganze Geschichte heute wohl richtig gehandelt.
    Ich verstehe leider auch immer noch nicht wieso Sie Ihre Statistiken im Zusammenhang mit einem Freizeitportal kommunizieren (?). Ich gehe davon aus, dass diese Zahlen hauptsächlich von Ihren Webcams Portalen (swisswebcams.ch, webcams.travel, usw.) zustande kommen und mehr mit Wetterportalen als mit Freizeitportalen zu tun haben. Dies kann zur Täuschung und Verfälschung der Tatsachen führen. Eine Offenlegung Ihrer Statistiken wäre auch hier um Verwechslungen und Irreführungen zu vermeiden von Vorteil. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihren Portalen und hoffe auf ein faires Konkurrenzverhalten was ja einer Coopetition sehr nahe kommt.
    Mit freundlichen Grüssen
    A. Marasligil

  • @Marasligil:
    Wir drängen überhaupt nicht auf eine Kooperation mit Ihnen. Habe nur erwähnt, dass wir es vor rund 8 Jahren versucht haben, mehr nicht. Natürlich kommt eine Kooperaton auch für uns überhaupt nicht mehr in Frage.
    Zu den Statistiken: Wir weisen bewusst nur die Summe aller Portale aus, weil sie missinterpretiert werden könnten. Über unsere Kooperationen haben wir z.B. sehr viel Sichtbarkeit und Reichweite, was aber in den Zahlen des NET-Audit nicht zum Ausdruck kommt. Und das könnte falsch interpretiert werden.

  • @Eugster
    Das sagt schon alles. Danke.
    Ich hoffe, Sie gehen jetzt endlich meinem Wunsch nach und hören mit der Rumposterei in Bezug auf mich, H+M MEDIA AG und unseren Marken auf.
    Nochmals Danke und freundliche Grüsse
    A. Marasligil

  • Hm, wer hat hier vor kurzer Zeit mit der «Rumposterei» angefangen. Für die Posts hier im Namics-Blog und bei WorldSites können Sie mich wohl kaum verantwortlich machen.
    Man hätte es auch einfach ruhen lassen können, dann hätte wohl niemand etwas bemerkt.
    Also ich stosse bestimmt keine Diskussion mehr an, ausser Sie tun es. Dann werde ich doch antworten. Das gebietet meine Höflichkeit allen Personen gegenüber.

  • Ihre Interpretation und Sicht der Dinge auf Ihrer oben angegebenen Seite ist sehr einseitig dargestellt. Sie erinnert mich stark an die Vorverhandlung im Gericht, als Sie die Richter über Ihre Sicht der Dinge belehren wollten. Aber Sie sind schon damals bei den Richtern mit Ihrer Ansicht nicht durchgedrungen. Und genau so tönt auch Ihre Version im oben angegebenen Link. Werden Sie doch mit Ihrer Ansicht glücklich. Es interessiert sowieso sonst niemanden.
    Das einzige, was ich heute bereue ist, dass ich damals den Fall nicht durchgezogen haben. Der Grund für den Vergleich war, dass wir das Risiko hatten, nur zu 80-90% zu gewinnen und ein Gerichtsfall erheblich teurer gekommen wäre. Wir haben nur darum zum Vergleich eingewilligt, weil wir die Verwendung der Domain ausflugsziele.travel schützen konnten.
    Für mich ist diese unnötige «Rumposterei» abgeschlossen. Wir verwenden unsere Energie lieber darauf, wie wir die nächsten 100 Mio. Page Impressions/Jahr bzw. die Reichweite von weiteren 30 Mio. Visits/Jahr erreichen können … http://www.topin.travel – 177’000 Ideen für Ausflug, Ferien und Freizeit. Freizeit in Klickweit.
    So long und alles Gute mit ihren vielen Domains, Marken und Websites.

Von Jürg Stuker
Digital sozialisiert, Denker, Macher und Angel Investor.