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Bundestrojaner bald auch in der Schweiz? (Vernehmlassungsfrist bis am 18. August)

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Es soll nur niemand sagen können, dass er es nicht gewusst habe!
Das «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)» wird überarbeitet und die First für Kommentare dauert noch bis am 18. August. Ich persönlich meine, dass es Kommentare braucht.
Im Kern geht es um die (legitime) Überwachung durch den Staat. Doch die Formulierungen bezüglich der Reichweite sind sehr weit und insb. gehören E-Mail-Verkehr, Internet-Telefonie und auch Hosting dazu (da «Internet Service Provider» als Datenlieferanten genannt werden). Viele der Leser dieses Blog sind vom Gesetz also direkt betroffen.
Unter anderem wird gefordert, dass der Staat die Überwachungsdaten in Echtzeit erhalten kann. So bräuchte beispielsweise jeder Betreiber einer Voice over IP-Anlage eine stehende Abhörverbindung zum Bund bereitzustellen. Und diese (wie alle Massnahmen) auf eigene Kosten des Betreibers.
Nun soll sich jeder seine eigene Meinung dazu machen und dazu der Link zur offiziellen Information: «Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die technische Entwicklung anpassen». Und wie gesagt müssten alle die etwas dazu sagen möchten, dies bis spätestens am 18. August getan haben.
Da gleichlautende Interventionen die Chance erhöhen angehört zu werden und es aus meiner Sicht auch einfacher ist qualifizierte Änderungsvorschläge zu lesen als das Gesetz selbständig anpassen zu wollen, stelle ich hier ein Schreiben zur Verfügung, welche mir open.ch als mögliche Intervention zur Verfügung gestellt wurde und dem Bundesamt für Justiz eingeschrieben resp. patrick.rohner@bj.admin.ch zugestellt werden kann.
> Download:

Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr [doc, 90KB]

> Hier noch die Adresse:
Bundesamt für Justiz
Direktionsbereich Strafrecht
Bundesrain 20
3003 Bern

2 Kommentare

  • Schön, dass man auch bei namhaften Firmen auf die Problematik kommt. Nur stellt sich die Frage anders, nämlich: Wie will man eine Behörde bremsen, die nach typischer Salamitaktik schon bereits letztes Jahr im Sommer und nun diesen Sommer wieder diese BÜPF revidiert und zwar so, dass jede Revision nicht aufsehenerregend ist, besonders nicht skandalös, so dass der Boulvard (ich rede von den Schweizer «Medien») nicht auf das Thema kommt. Schon vor einem Jahr schrieb ich von der Effektivität mit die Ex-SVP Frau Widmer-Schlumpf uns da trojanische Pferde in den Schlossgarten setzt. Und es geht immer nur um die bösen Buben. Und es wird nie böse Geschichten geben, denn alles was auf Grund der BÜPF passieren wird, darüber kann wegen laufender Strafverfahren und zum Schutz der Persönlichkeit und der Unschuldsvermutung, nichts gesagt werden. By the way: die Staatsform, in der die BürgerInnen bei der Entscheidfindung einbinden, nennt man Demokratie. Wir begnügen uns mit 1. Augustreden und feiern aus falschen Anlass die direkte Demokratie. Bürgermitwirkungsverfahren sind grausam anstregend. Von allen seiten her betrachtet.

Von Jürg Stuker
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