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Web Accessibilty für die öffentliche Hand in der Schweiz

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Seit dem 1. Januar 2004 gibt es in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz und die Verordnung dazu. Das war für namics dazumal auch Anlass eine breit angelegte Studie zu machen.

Am 23. Mai 2005 hat nun der Informatikrat Bund IRB die Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten genehmigt.

Was heisst das für den Bund, die Kantone und die Gemeinden?

  • Als barrierefrei zu bezeichnen, ist die Umsetzung der WAI-Richtlinien WCAG Verison 1.0 in der Priorität A und AA
  • Alle Internetpräsenzen müssen bis zum 31.12.2006 barrierefrei sein
  • Neu erstellte Internetpräsenzen müssen ab sofort barrierefrei sein
  • PDF müssen ebenfalls barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, kann dies nachträglich nicht mehr erfüllt werden, ist ein Ersatz anzubieten, der ebenfalls im Internet zu publizieren ist

Leider geistert bei Dienstleistern und Anbietern noch viel Halbwissen rum, aber der Weg ist der Richtige!

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