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Remix-Kultur macht süchtig

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Die Remix-Kultur ist ein Fundus an exzellenten Ideen und Ergebnissen. Künstler nutzen vorhanden Quelle um diese neu zu arrangieren, zu veredeln, zu verbessern… ein Quell an künstlerischem Flair und an bemerkenswerten Ergebnissen. Hier ein paar typische Beispiele:
Bert & Ernie tries Gangsta-Rap
George Bush singing «Sunday Bloody Sunday»
The Beatles Eleanor Rigby Reggae Mash Up Bootleg Video Remix
The Beastles – Let It Beast
– oder mit ein bisschen Erklärung: Girl Talk Creates a mashup
Spannend ist auch das Vertriebsmodell von Girl Talk via seine MySpace-Site: «Pay what you want for the new Girl Talk Album»
Soweit so gut, nun kommen aber Copyright-Inhaber und verlangen Nutzungsgebühren. Richtig oder falsch? Auf jeden Fall wird damit ein ganzer Kulturzweig kriminalisiert und Innovation wegen einem schon mal gespielten Akkord verhindert. Wie immer gibt es berechtigte Interessen auf beiden Seiten. Also haben die „Remixer“ ein Manifest mit ihren Ansichten formuliert und (natürlich) mit Filmen auf der Site RiP: A remix manifesto sehr gekonnt inszeniert.
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1. Culture always builds on the past
2. The past always tries to control the future
3. Our future is becoming less free
4. To build free societies you must limit the control of the past
Als konkrete Initiative führen sie die Plattform „Open Source Cinema“ in’s Rennen, worauf liberal lizenzierte Inhalte gesammelt und genutzt werden sollen. Achtung: Suchen auf dem Internet macht süchtig, es gibt wahnsinnig viele gute Beiträge 😉

1 Kommentar

  • Tja, kultureller Remeix ist – wie immer – eine Sache des Standpunktes. Das im Artikel aufgezeigte Problem besteht ganz sicher auch in der Transparenz, die die neuen Medien (insbesondere das Internet) schaffen: Der Vergangenheit fätt es einfacher, die Zukunft zu kontrollieren; irgendeinen Urheberrechtsverstoß wird «man» heutzutage schon finden, wenn man will. Mehr Möglichkeiten, mehr Verstöße. Oder war es nicht auch so, dass früher kein Hahn nach einem Verstoß gekräht hat, weil «man» einfach nichts davon wusste. Remixes bestimmen seit die Entwicklung unserer Kultur: Sprache, Musik – alles fließende Vermengungen von Gegenwart und Vergangenheit. Dann bestimmt einzig das identifizierbare Interesse eines Einzelnen über die Kriminalisierung eines Remixes: Kann jemand sein teilweises Urheberrecht an einem Remix aufzeigen – UND geht ihm das aus finanziellen (oder ideellen) Gründen gegen den Strich?! Geld und «Eitelkeit» wären dann die treibenden Faktoren in dieser Sache. Nix Neues. Grundsätzlich aber: Kann jemand Interessen anmelden/erkennen oder interessiert den Remix niemanden, so dass er «durchgeht». Mit dieser Gratwanderung im Rahmen eines Rechtssystems, das Ureheber-/Eigentumsrecht vorsieht, hat man wohl zu leben. Kulturell anders sieht die Sache in China aus: Da fühlt sich ein Urheber geehrt, wenn «Remixer» ihn kopieren. Womit wir wieder beim Standpunkt wären.

Von Jürg Stuker
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